Bundesrat genehmigt Personalausweis auf dem Smartphone

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Der Bundesrat hat aktuell einen Beschluss zur Nutzung des Personalausweises auf dem Smartphone durchgewinkt.

 

Der elektronische Identitätsnachweis kommt

Über den Personalausweis auf dem Smartphone wurde in den letzten Monaten schon häufiger berichtet. Samsung hatte hier bereits eine Art Vorreiterrolle eingenommen, denn die Smartphones des Herstellers besitzen bereits die strengen Voraussetzungen zur Speicherung des Identitätsnachweises.

Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises ist durch zwei Faktoren gewährleistet: Der erste Faktor ist eine sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Mit einer geeigneten Software wie der Ausweis-App 2 auf dem Smartphone oder Tablet sowie der Eingabe der Geheimnummer kann man sich dann künftig elektronisch ausweisen – zum Beispiel bei Online-Verwaltungsleistungen.

Das Gesetz zum neuen eAusweis soll voraussichtlich im September 2021 in Kraft treten. Es werden allerdings nicht alle Smartphones unterstützt, nur solche, die besagte Sicherheitsanforderungen erfüllen.

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