Die Bundesnetzagentur hat erste Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die beim Smart-Meter-Rollout ihre gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt haben. Betroffen sind zunächst 77 Messstellenbetreiber, die laut Behörde noch nicht mit dem Einbau intelligenter Messsysteme begonnen haben.
Verfahren wegen verfehlter Ausbauquote
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent bestimmter Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Dazu zählen unter anderem Verbraucher mit mehr als 6000 kWh Jahresverbrauch sowie bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Die Bundesnetzagentur will die Einhaltung dieser Vorgaben über Aufsichtsverfahren und Zwangsgelder durchsetzen. Die betroffenen Unternehmen können sich zunächst im Rahmen einer Anhörung äußern. Weitere Verfahren gegen zusätzliche Messstellenbetreiber sollen schrittweise folgen, vor allem bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen.
Für die Energiewende gilt der Rollout als wichtig, weil Smart Meter mehr Transparenz im Stromnetz schaffen und als Grundlage für dynamische Tarife sowie die Einbindung von Wärmepumpen, Elektroautos und Erneuerbare-Energien-Anlagen dienen. Bis Ende 2032 sollen 90 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein.
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