Ein vernetzter Futternapf mit Kamera und Mikrofon darf in Deutschland weiterhin verkauft und genutzt werden.
Kölner Gericht: Smarter Futternapf ist versteckte Überwachung?
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass es sich dabei nicht um eine unzulässige, getarnte Überwachungseinrichtung handelt. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Vertrieb untersagt, da Kamera und Mikrofon nur schwer oder gar nicht erkennbar seien. Das Gericht widersprach: Ein moderner Futterautomat unterscheide sich klar von einem einfachen Napf und wirke durch Bauform, sichtbare Technikflächen und Lautsprecher eher wie ein technisches Gerät. Wer ihn sehe, müsse daher mit Überwachungsfunktionen rechnen.
Entscheidend sei nicht, ob einzelne Komponenten gut sichtbar sind, sondern ob das Gerät insgesamt als harmloser Alltagsgegenstand ohne Aufzeichnungsfunktion erscheine. Das sei hier nicht der Fall. Das Verkaufsverbot ist damit vorerst aufgehoben. Weitere rechtliche Schritte der Bundesnetzagentur sind jedoch noch möglich.
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