Die EU-Kommission hat eine Ausnahme von der ab 2027 geltenden Pflicht zum Akkutausch durch Endkunden beschlossen. Smart Glasses und andere Wearables dürfen ihre fest verbauten Akkus unter bestimmten Bedingungen behalten.
Smart Glasses müssen keinen leicht zugänglichen Akku erhalten
Nach der EU-Batterieverordnung müssen tragbare Akkus ab dem 18. Februar 2027 normalerweise so verbaut sein, dass Endkunden sie selbst entfernen und ersetzen können. Der neue delegierte Rechtsakt erweitert die bisherigen Ausnahmen unter anderem um Smartwatches, Fitness-Tracker und Smart Glasses.

Bild: Meta
Die Ausnahme ist allerdings kein Freibrief für vollständig verklebte Wegwerfgeräte. Der Akku muss weiterhin durch einen unabhängigen Fachbetrieb austauschbar sein. Das gilt, wenn ein Zugriff durch Endkunden die Sicherheit, Haltbarkeit oder Wasserfestigkeit beeinträchtigen würde. Auch besonders kleine oder kompakt versiegelte Wearables fallen unter die Regelung.
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Die Kommission begründet den Schritt mit der starken Miniaturisierung solcher Geräte. Eng gekapselte Akkus könnten beim Ausbau beschädigt oder durchstochen werden. Bei Brillen schränken zudem Form, Gewicht und Ergonomie die Möglichkeiten für eine frei zugängliche Akkuklappe ein.
Für Meta fällt damit eine Hürde für die Meta Ray-Ban Display weg. Die Smart Glasses mit integriertem Display sind bislang nur in den USA erhältlich. Ein ursprünglich für Anfang 2026 geplanter Start in Frankreich, Italien, Großbritannien und Kanada wurde wegen hoher Nachfrage und knapper Stückzahlen verschoben. Meta hatte die europäischen Vorgaben für austauschbare Akkus später auch öffentlich kritisiert.
Ein Verkaufsstart in Deutschland oder anderen EU-Staaten ist damit noch nicht angekündigt. Der Rechtsakt wird zunächst vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft. Er tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, sofern keines der beiden Organe widerspricht. Lieferengpässe sowie europäische Vorgaben für KI-Funktionen und Datenschutz werden durch die Akku-Ausnahme nicht berührt.
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