Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT: Gema vs. OpenAI

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Im Verfahren um eine mögliche Urheberrechtsverletzung von ChatGPT hat das Landgericht München den Anbieter OpenAI verurteilt.

ChatGPT verletzt Urheberrecht

OpenAI hatte durch das Urheberrecht geschützte Liedtexte genutzt, um seine KI-Modelle wie ChatGPT zu trainieren. Das Landgericht München urteilte nun auf Klage der Gema, dass dies unzulässig sei.

Zentrale Frage des Prozesses war, ob die LLMs die Songtexte abspeichern und anschließend vervielfältigen oder nur damit trainiert wurden, wie OpenAI argumentierte. Da ChatGPT durch einfache Prompts die Liedtexte oder Teile davon exakt wiedergeben konnte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Daten gespeichert wurden. Ein Zufall sei ausgeschlossen. Konkret hatte die Gema anhand von neun deutschen Liedern geklagt, darunter „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer oder „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zukowski.

„Internet ist kein Selbstbedienungsladen“

Die Gema feierte das Urteil erwartungsgemäß: „Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage. Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten“, so CEO Dr. Tobias Holzmüller.

OpenAI muss jetzt Schadensersatz zahlen und die Nutzung der lizenzpflichtigen Daten unterlassen. Es wird aber damit gerechnet, dass das amerikanische KI-Unternehmen gegen das bisher nicht rechtskräftige Urteil vorgehen wird. Es könnte bis in die höchste Instanz gehen. Schließlich hätte das Urteil Signalwirkung für weitere KI-Anbieter und die Verwendung von Literatur, journalistischen Texten oder künstlerischen Werken.

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