Amazon darf laut Urteil des Münchner Gerichts in Deutschland bei Prime Video nicht einseitig Werbung einführen.
Urteil gegen Amazon: Kein Werbungszwang für Prime-Kunden
Das Landgericht München gab einer Klage der Verbraucherzentrale statt und erklärte die Vertragsänderung für unzulässig. Amazon hatte Anfang 2024 angekündigt, Werbung einzublenden und für ein werbefreies Abo monatlich 2,99 € zusätzlich zu verlangen. Das Gericht entschied, dass Kunden sich auf ein werbefreies Angebot verlassen durften und eine solche Änderung weder durch die Nutzungsbedingungen noch durch das Gesetz gedeckt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kündigte an, die Entscheidung zu prüfen, und widersprach der Auffassung des Gerichts.
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