Vorwerk musste nicht über neuen Thermomix informieren

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Eine Thermomix Kundin hatte geklagt, dass Vorwerk nicht über das baldige Erscheinen des TM6 informiert hatte und sie daher noch das Vorgängermodell TM5 kaufte.

 

Vorwerk gewinnt vor Gericht

Wer sich ein teures Produkt kauft, der ärgert sich natürlich, wenn es wenige Tage später eine bessere Version davon gibt. So war es auch beim Thermomix, als Vorwerk überraschen den TM6 als Nachfolger des TM5 präsentierte.

Eine Kundin klagte gegen Vorwerk, da diese ihren neuen TM5 nicht zurücknehmen wollten. Der zuständige Richter wies die Klage jedoch ab und begründete dies mit dem berechtigten Interesse von Vorwerk, die TM5 Serie abzuverkaufen. Das Landgericht bestätigte die Klage und machte das Urteil damit rechtskräftig.

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