Vorwerk siegt im Streit um Thermomix gegen Lidl

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Im Streit um eine mögliche Patentverletzung durch Lidl hat Vorwerk einen ersten Sieg mit seinem Thermomix erringen können. 

 

Vorwerk gewinnt vor Gericht gegen Lidl

Im Streit zwischen Vorwerk und Lidl um mögliche Patentverletzungen gibt es eine neue Gerichtsentscheidung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zugunsten des Wuppertaler Unternehmen entschieden.

Vorwerk hatte gegen Lidl geklagt, weil dieser ein Gerät mit dem Namen „Monsieur Cuisine Connect“ in verschiedenen Ländern auf den Markt gebracht hat. Dieser bietet ähnliche Funktionen wie der Thermomix, aber zu einem erheblich niedrigeren Preis. 

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht ging es um ein Patent von Vorwerk zu einer bestimmten Heizung, die im Thermomix verbaut ist. Nach Ansicht des Gerichts hat Lidl mit seinem Gerät das eingetragene Patent verletzt und darf das Gerät mit der patentierten Dickschichtheizungs-Technologie zumindest in Deutschland nicht mehr verkaufen. Entscheidend dabei sind vor allem die technischen Details, die eine gleichmäßige Erhitzung des Mixgutes sowie eine Spülmaschinenfestigkeit ermöglichen.

Auch in anderen Ländern hat Vorwerk gegen Lidl geklagt. Obwohl in Spanien zugunsten Lidl entschieden wurde, erwartet Vorwerk, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf Auswirkungen auf andere Verfahren und möglicherweise auf die Gesamttaktik von Lidl im Bereich der »Heizmixer« (Branchensprech) haben könnte.

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