Etwa ein Jahr ist es her, seit die Dash Buttons von Amazon hierzulande wieder einmal ins Gespräch kamen. Recht schnell nach Einführung, legte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor Gericht Einspruch ein, da sie gegen mehrere Gesetze verstoßen sollen.
Amazon Dash Buttons weiterhin verboten
Es ist eine ganze Weile her, dass Amazon die Dash Buttons einführte. Sowohl in digitaler Form auf der Startseite von Amazon selbst, als auch als kleines Gerät in Hardware Form.
Bemängelt wurde sofort, dass der Kunde keine Transparenz zu den Kosten habe, wenn ein Artikel bestellt wird. Amazon behielt sich auch eine Preisänderung vor. So kann es passieren, dass zum Beispiel Waschmittel letze Woche noch 9,99€ kostete und ohne das es der Kunde mitgeteilt bekam, eine Woche später 10,99€.
Genau gegen diese nicht vorhandene Transparenz, klagte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit siegte sie letztes Jahr in München, woraufhin Amazon Berufung einlegte. Nun scheiterte Amazon damit vor dem Oberlandesgericht in München (Az.: 29 U 1091/18, nicht rechtskräftig).
Zitat VZ NRW:
Die Richter stellten klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig. Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.Mit seinem Urteil vom heutigen Tage schmettert das OLG München die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts ab und bestätigt die rechtswidrige Funktionsweise des Dash Buttons. Auch eine Revision zum BGH ließ das Gericht nicht zu. Amazon wird daher die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Das Statement von Amazon sieht derzeit wie folgt aus:
Das Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.
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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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