Vor dem EU-Gericht in Luxemburg verliert Apple mit einer Klage gegen die Einstufung des App Stores als „Gatekeeper“.
Apple | Niederlage vor EU-Gericht
Apple und der Digital Markets Act (DMA) der EU: Das ist nicht nur ein Streitpunkt im aktuellen Fall mit der neuen Siri AI, die mit iOS 27 (vorerst nicht in der EU) kommt. Schon seit einigen Jahren schlägt sich das amerikanische Unternehmen mit den europäischen Behörden herum. Jetzt ging es um den App Store in den fünf Betriebssystemen für iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch. Ein Gericht in Luxemburg entschied: Der Marktplatz bleibt ein sogenannter „Gatekeeper“.
Apple hatte gegen diese Einstufung geklagt, wurde nun aber vom Gericht in erster Instanz zurückgewiesen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Demnach muss sich das kalifornische Unternehmen an die Regeln des DMAs halten. In Bezug auf den App Store bedeutet das unter anderem: Apple darf eigene Dienste nicht bevorzugen und muss die Nutzung alternativer App Stores ermöglichen.
DMA regelt Marktmonopol
Als „Gatekeeper“ gelten Unternehmen, die eine erhebliche Marktmacht innehaben, was an mehreren Kennzahlen festgemacht wird. Der Digital Markets Act der EU beabsichtigt, Machtmissbrauch der großen Techkonzerne vorzubeugen und für Chancengleichheit für kleinere Unternehmen und Entwickler zu sorgen. Dem Bestreben der EU nach mehr Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen hält Apple immer wieder Datenschutzbedenken entgegen. Das Betriebssystem iOS gilt ebenso als „Torwächter“ und auch der Nachrichtendienst iMessage unterliegt den DMA-Regeln, bestätigte das Gericht.

Preise aktualisiert 10.07.26
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