Die Wende im Thermomix-Prozess?

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Es ist schon einige Zeit her, da habe ich über ein Gerichtsurteil berichtet, nach welchem Thermomix nicht verpflichtet war den „alten“ TM5 einer Kundin gegen einen neuen TM6 zu tauschen. Nun geht die Geschichte weiter.

 

Vorwerk tauscht alt gegen neu

Im letzten Jahr hatte eine Kundin gegen Vorwerk geklagt, da kurz nachdem sie den TM5 gekauft hatte, der TM6 auf den Markt kam. Das Gericht wies die Klage jedoch zurück, da Vorwerk ein begründetes Interesse daran habe, Altgeräte abzuverkaufen.

Jetzt gibt es allerdings einen weiteren Fall, in welchem einer anderen Kundin nun tatsächlich genau diesen Tausch zugesagt wurde. Die Kundin hatte nämlich geklagt, da sie beim Kauf explizit nachgefragt hatte, ob ein neues Modell in der nächsten Zeit erscheinen würde. Diese Frage wurde ihr mit Nein beantwortet.

Den Prozess hat die Kundin zwar nicht gewonnen, Vorwerk stimmt aber einem Vergleich zu, wonach der TM5 gegen einen TM6 ausgetauscht werden soll. Möglicherweise muss sich Vorwerk nun darauf einstellen, dass auch weitere Kunden versuchen werden ihren TM5 gegen einen TM6 zu tauschen.

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