ECOVACS und Roborock werfen sich gegenseitig vor, Patente bei der Saugroboter-Entwicklung verletzt zu haben.
Wegen Roborock-Saugrobotern: Einstweilige Verfügung gegen ECOVACS
Berichten aus China zufolge hat das Landgericht München in zwei Verfahren zwischen Roborock und ECOVACS einstweilige Verfügungen ausgesprochen. Demnach habe die Beijing Roborock Technology Co., Ltd. gegen die Ecovacs Europe GmbH (Deutschland) und die Ecovacs Home Robotics Co., Ltd. (Suzhou) wegen Patentverletzung eine einstweilige Verfügung beantragt und Recht bekommen. Auf unsere Nachfrage hin hat das Landgericht München die beiden Verfahren bestätigt, ohne jedoch inhaltliche Angaben machen zu können.
Konkret geht es laut der chinesischen Quelle um die beiden Saugroboter ECOVACS DEEBOT N20 PLUS und DEEBOT N20 PRO PLUS, die das Roborock-Patent EP 3 231 340 „Modulares Reinigungsgerät“ verletzen sollen. Außerdem würden Geräte der DEEBOT N20-Serie, der DEEBOT X8 PRO OMNI, der DEEBOT T30s/T30 PRO und der DEEBOT T50 weitere, in der Quelle nicht genannte, Patente zur Antihaarverwicklung der Bürsten verletzen.
In beiden Fällen sei es ECOVACS durch die einstweiligen Verfügungen untersagt, die entsprechenden Produkte in Deutschland zu verkaufen. Obendrein müsse ECOVACS die Verfahrenskosten von 250.000 € tragen und bei Verstößen mit Strafen von bis zu 250.000 € rechnen.
ECOVACS darf Roborock-Saugroboter untersuchen
Doch nicht nur Roborock wirft ECOVACS Patentverletzungen vor. Auch in umgekehrter Kläger/Beklagten-Rolle sehen sich die beiden chinesischen Hersteller aktuell vor Gericht. Diesmal vor dem Einheitlichen Patentgericht der Lokalkammer Düsseldorf. ECOVACS beschuldigt Roborock, das Patent EP 3 808 512 B1 „Roboterlokalisierungsverfahren, Roboter und Speichermedium“ verletzt zu haben. Gegenstand der Vorwürfe sind die Modelle Roborock Saros 10, S8 Max V Ultra und QV 35A.
ECOVACS hatte kurzfristig eine Anordnung gegen Roborock erwirkt, die genannten Modelle auf der IFA 2025 in Berlin durch einen Sachverständigen und Gerichtsvollzieher inspizieren zu lassen. Das Gericht folgte der Argumentation, dass Roborock keine deutsche Niederlassung habe und die Messe die einzige Möglichkeit sei, die Saugroboter zu untersuchen und Beweise für die möglichen Patentverletzungen zu sichern. Was diese Beweissicherung ergeben hat, ist bisher unklar.
Verfahren gehen weiter
Die Patentstreitigkeiten zeigen aber, dass die Entwicklungen von Saugrobotern hart umkämpft sind und die Hersteller darum bemüht sind, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Wie die Verfahren ausgehen, bleibt noch offen. In der Angelegenheit vor dem Münchner Landgericht ist für diesen Freitag eine Verhandlung vor der 21. Zivilkammer wegen eines Widerspruchs angesetzt. So hat es uns das Landgericht bestätigt.
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