In der Meta-AI-App steckt offenbar Code für eine noch nicht freigeschaltete Gesichtserkennung. Betroffen ist die Begleit-App für Metas Smart Glasses, darunter Ray-Ban- und Oakley-Modelle.
Gesichtserkennung für Ray-Ban Meta offenbar vorbereitet
Die Funktion wird in dem gefundenen Code laut Wired als „NameTag“ bezeichnet. Sie soll Gesichter erkennen, daraus biometrische Profile erstellen und diese mit Daten auf dem gekoppelten Smartphone vergleichen. Nach aktuellem Stand ist die Funktion nicht für Nutzer freigeschaltet.
Der Bericht beschreibt drei lokale KI-Modelle in der App. Eines erkennt Gesichter, ein weiteres schneidet die erkannten Gesichter aus dem Kamerabild aus, das dritte wandelt sie in sogenannte Faceprints um. Die Erkennung würde damit nicht zwingend eine Cloud-Abfrage benötigen, sondern könnte direkt auf dem Gerät oder dem Smartphone laufen.

Bild: Meta
Meta selbst hat eine solche Funktion bisher nicht gestartet. Das Unternehmen erklärte laut mehreren Berichten, man prüfe Gesichtserkennung für Smart Glasses weiterhin, sie sei aber nicht aktiv. Wired berichtet dagegen, dass wichtige Bestandteile bereits seit Anfang 2026 in der App enthalten sein sollen.
Kritik an möglicher Erkennung im öffentlichen Raum
Die mögliche Funktion ist heikel, weil Smart Glasses unauffällig getragen werden können. Eine Gesichtserkennung würde nicht nur die Person betreffen, die die Brille nutzt, sondern auch Menschen im Blickfeld der Kamera. Datenschutzorganisationen hatten Meta bereits zuvor aufgefordert, eine solche Funktion für Ray-Ban- und Oakley-Brillen nicht einzuführen.

Bild: Meta
Meta hatte 2021 angekündigt, die damalige Gesichtserkennung bei Facebook einzustellen. Eine neue Erkennung auf Smart Glasses wäre deshalb mehr als ein normales Feature-Update. Sie würde die Debatte um Kamerabrillen, biometrische Daten und Einwilligung neu anstoßen.
Für Deutschland und die EU ist offen, ob und in welcher Form eine solche Funktion überhaupt starten könnte. Biometrische Daten fallen hier unter besonders strenge Datenschutzregeln. Ohne klare Information, Einwilligung und Zweckbindung wäre eine Erkennung von Passanten rechtlich schwer durchsetzbar.
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