Huawei vs. AVM – Kommt es zum Verkaufsverbot für FRITZ!Boxen?

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Jüngst liefert sich Huawei Patentstreitigkeiten mit diversen Firmen. Ein erstes Urteil gegen AVM wurde im Oktober gefällt.

Huawei vs. AVM – Kommt es zum Verkaufsverbot für FRITZ!Boxen?

Konkret geht Huawei in Patentstreitigkeiten nicht nur gegen AVM vor, sondern auch gegen Amazon, Netgear und Stellantis. Am 10. November hat das Landgericht München nun gegen AVM ein Urteil gefällt und bietet Huawei so einen Sieg an. Doch AVM geht natürlich gegen das Urteil vor.

Zwei Klagen sind gegen AVM eingegangen, die zwei SEPs betreffen. Unter SEPs versteht man Patente, die fundamental wichtig in der Technik sind. Wie wir alle wissen, ist Huawei führend in der Entwicklung von Funkstandards wie WLAN und hat auch diverse Patente. So hat der Riese auch gegen AVM aufgrund von Wi-Fi 6 geklagt. Eine der Klagen gegen AVM wurde abgewiesen, doch die andere wurde jetzt als rechtskräftig vom Landgericht München bestätigt. AVM hätte demnach Patente ohne Lizenzierung eingesetzt und das München habe die Rechtsverletzung bestätigt. Das Gericht könnte so ein Verkaufsverbot für alle Produkte von AVM einrichten, die Wi-Fi 6, 6E und 7 an Bord haben. Auch ein Rückruf aller noch im Handel erhältlichen FRITZ!Boxen und eine Vernichtung dessen wäre die Folge.

AVM auf der IFA 2023

Urteil bis jetzt nicht rechtskräftig

Bisher ist das Urteil gegen AVM noch nicht rechtskräftig und AVM ist natürlich in Berufung gegangen. AVM selbst bezweifelt stark, dass das Urteil rechtskräftig ist, da man selbst keine Verletzung von Patenten sieht. Zudem kommt hinzu, dass es sich um ein SEP handelt. Das ist kein gewöhnliches Patent, sondern eines, das ohne Standard nicht eingesetzt werden kann.

Eine Konsequenz für Kunden wird es vorerst aber nicht geben, da laut AVM selbst bei einem rechtskräftigen Urteil der Endverbraucher keine Befürchtungen haben muss. Man geht ohnehin davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat. Gegenüber heiße.de hat AVM bereits Stellung genommen:

„Huawei hat im Frühjahr 2022 gegen mehrere Unternehmen, darunter Amazon, Stellantis und Netgear, Patentklagen eingereicht. Bei AVM geht es um standardessentielle Patente (SEP) für WLAN. Eine Klage von Huawei gegen AVM wurde abgewiesen, bei einer zweiten Klage hat AVM gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. AVM sieht nicht, dass dieses SEP von Huawei bei gängigen WLAN-Produkten überhaupt zum Einsatz kommt. Das heißt, AVM geht nicht davon aus, dass dieses Patent verletzt wird.

Ein SEP ist kein „gewöhnliches“ Patent, sondern ein Patent, ohne das ein Standard nicht eingesetzt werden kann. Für SEP gelten daher bestimmte Regeln. Der Patentinhaber ist beispielsweise verpflichtet, seine Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien (fair, reasonable and non-discriminatory, FRAND) Bedingungen zu vergeben. Andernfalls könnte theoretisch jeder Inhaber eines SEP die Nutzung eines Standards wie z.B. WLAN weltweit verbieten lassen.

Das genannte Urteil vom LG München ist nicht rechtskräftig. Wir haben bereits Berufung eingelegt. Wie wackelig die Rechtslage und insbesondere die Rechtsbeständigkeit des Patentes ist, zeigt die Aussetzung des Verfahrens von Huawei gegen Netgear vor dem LG Düsseldorf, in dem es um dasselbe Patent ging. Zudem sagt das Bundespatentgericht in einem qualifizierten Hinweis, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte.

Endkunden sind in der Regel nicht von Urteilen bei Patentfragen betroffen. Im konkreten Fall heißt das, ein Urteil, sollte es rechtskräftig werden, hätte für Endkunden keine Auswirkungen. Wie bereits oben beschrieben gehen wir aufgrund der genannten Umstände (erstinstanzlich, Bundespatentgericht, LG Düsseldorf) davon aus, dass das Urteil keinen Bestand hat.“

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