Solarpaket I verabschiedet, jedoch noch nicht optimal

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Am 26. April 2024 war es endlich so weit! Abgeordnete aus SPD, FDP und Grünen haben das Solarpaket I offiziell verabschiedet.

Solarpaket I verabschiedet, jedoch noch nicht optimal

Das lange warten hat endlich ein Ende. Schon im Sommer wurde die Verabschiedung des Solarpaket I heiß diskutiert, jedoch gab es noch Unstimmigkeiten, die alles zu weit in die Länge zogen. Das Inkrafttreten zum Jahreswechsel fand also nicht statt. Umso besser, dass es jetzt endlich so weit ist, wie man auf der Website des Bundestages einsehen kann.

Durch die Verabschiedung des Solarpaketes I kommen neue Vorteile auf Balkonkraftwerk-Besitzer oder diejenigen, die es werden wollen, zu. So müssen die kleinen Kraftwerke künftig nur noch einmalig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und nicht mehr zusätzlich dem Anbieter gemeldet werden.

Zähler dürfen vorerst rückwärtslaufen

Auch neu ist, dass ab sofort Balkonkraftwerke auch mit alten Ferrarizählern laufen dürfen. Das kann durchaus zum Rückwerts drehen des Zählers führen. Der Messstellenbetreiber hat dabei vier Monate lang Zeit, den Zähler gegen einen neuen Zweirichtungszähler auszutauschen. Außerdem ist der Einbau eines Smart Meters als Zähler bei großen Verbrauchern oder Stromerzeugungsmaßnahmen wie Steckersolargeräten nicht verpflichtend.

Erlaubt sind jedoch nur Steckersolargeräte mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt. Jedenfalls dann, wenn man seinen Strom kostenlos und ohne Vergütung einspeist. Das sind 200 Watt mehr als zuvor. Wer eine Vergütung haben möchte, der muss die Anlage wie ein PV-Anlage anmelden.

Noch keine klaren Anschlussregelungen

Was den Anschluss eines Balkonkraftwerks angeht, gibt es noch keine genauen Regelungen. Der Gesetzesentwurf sieht sich dabei nicht in der Pflicht. Dafür sind die Nominierungsgremien des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik (DKE) zuständig. Die Entscheidung soll jedoch schon für Ende des Jahres gefallen werden.

Es gibt noch ein paar weitere festgelegte Punkte, wie die VDE-Empfehlung der Solarmodulleistung von maximal 960 Watt. Das sind 20 Prozent mehr Leistung als ein Wechselrichter leisten darf, für Monate, bei denen mehr Ausbeute erzielt werden muss, wie etwa im Winter. Viele Punkte bleiben jedoch weiterhin ungeklärt, wie etwa das Recht auf ein Balkonkraftwerk. Einwände von Vermietern oder Gesellschaften können weiterhin ein Balkonkraftwerk verbieten. Somit ist das Solarpaket I zwar ein gelungener Schritt, jedoch noch nicht optimal.

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