Vorlage eines Gesetzentwurfs zu den Balkonkraftwerken

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Die Bundesregierung hat eine neue Vorlage eines Gesetzentwurfs zu den Balkonkraftwerken verabschiedet. Das Gesetz könnte nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werden.

Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes!

Wem der Begriff Balkonkraftwerk nichts sagt: Das sind Mini-Solaranlagen, mit denen Verbraucher eine bestimmte Strommenge erzeugen können. Hauseigentümer und Mieter haben künftig einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Balkonanlage. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Derzeit befindet sich der Vorschlag in der Abstimmung innerhalb der Regierung.

Die geplanten Erleichterungen hat das Bundeswirtschaftsministerium Anfang Mai 2023 unter Robert Habeck (Grüne) in seiner Fotovoltaik-Strategie angekündigt. „Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, wir wollen den Schukostecker ganz normal nutzen, wir wollen die Privilegierung in Mietshäusern und in Eigentümergemeinschaften“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel (Grüne) bei einer Anhörung im Bundestag.

Das Verfahren wäre dann vergleichbar mit dem Verfahren bei der Installation einer Wallbox für das Laden von Elektroautos. Zwar müsste eine Eigentümergemeinschaft der Installation noch zustimmen. Eine Verweigerung ist aber nicht ohne weiteres möglich, da nach § 20 WEG die Zustimmung verlangt werden kann.

Analog zum WEG soll auch § 554 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geändert werden. Dabei geht es um den Anspruch der Mieter gegen ihre Vermieter. Ist das Mietobjekt eine Eigentumswohnung, müsste der Vermieter die Zustimmung der übrigen Eigentümer einholen.

Übermäßige Anforderungen sind nicht erlaubt

Aus Regierungskreisen hieß es dazu: Grundsätzlich habe ein Eigentümer oder Mieter keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausführung. Dies liege vielmehr im Ermessensspielraum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Unzulässig sei es, durch übermäßige Anforderungen die Installation letztlich zu verhindern.

Auch mit der Begründung, dass dies eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage bedeute, könnten die Eigentümer einen solchen Antrag nicht ablehnen. Auch „bei Installation solcher Geräte in mehreren oder gar allen Einheiten“ sei dies nicht der Fall.

Sollte dies dennoch der Fall sein, so kann die Ablehnung des Antrags Gegenstand einer Anfechtungsklage sein. Der Entwurf verzichtet bewusst auf technische Vorgaben. Da der technische Fortschritt schnell als überholt angesehen werden kann. Aus Regierungskreisen hieß es jedoch, dass pro Zähler nur ein Stecker-Solargerät angeschlossen werden dürfe.

Du hast es sicher gemerkt. Es ist immer schwierig, es allen recht zu machen. Hoffen wir, dass ein solches Gesetz tatsächlich bald verabschiedet wird.

Quelle

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  1. Rudolf Guth am

    Wenn ich die Eigentümer erst fragen muss ,ist das Gesetz wieder sehr unflexibel. Ich möchte an meiner Terrasse eine Markise anbringen ,sie liegt nach Süden und den ganzen Tag volle Sonne. Wir ärgern uns das zweite Jahr herum. Der Mai ist vorbei, noch keine Eigentümerversammlung angemeldet. Dann müsste die Markise bestellt werden und bevor sie dann angebaut ist, ist der Sommer vorbei. Das macht alles keinen Spaß, da bei uns alles sehr unflexibel ist.

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